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Aufenthaltserlaubnis durch Investment und Unternehmensgründung

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Kennne Sie ihre rechte und lassen sich beraten

Haus geerbt - was nun?

In Deutschland wird bei jeder zweiten Erbschaft eine Immobilie vererbt. Nicht immer bedeutet eine geerbtes Haus Jubel mit sich. Was bringt einem das Haus, wenn es bis zum Dach mit Hypotheken belastet ist und der Erbe Zins und Tilgung ab die Bank zahlen muss. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, wenn dieser Fall eintritt. 

Klären Sie ab, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist.

Als Erbe übernimmt man nicht nur das Vermögen. Auch Schulden und Passiva gehen auf den Erben über. Übersteigen die Verbindlichkeiten das Vermögen, ergibt es wenig Sinn, die Erbschaft anzunehmen. Belastungen wie Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten u.ä. spielen dabei eine besonders wichtige Rolle. Oft kann das zu einer Nervenraubenden Angelegenheit werden, da die Frist zur Ausschlagung kurz ist, und der Prozess durch das Trauern überschattet wird. Gerne helfen wir Ihnen bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie.

Sie haben sich für das Haus entschieden. Wie geht es nun weiter?

Sie müssen sich fragen, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen möchten. Haben Sie als Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ein Haus geerbt, kann es steuerlich durchaus sinnvoll sein, das Haus selbst zu bewohnen. Auch als Kind kann es sinnvoll sein, die Immobilie selbst zu bewohnen. Maßgeblich ist in beiden Fällen die Größe der Wohnung, denn nur bis zu einer bestimmen Größe sind Sie von der Erbschaftssteuer befreit. 

 

Möchten Sie das Haus vermieten, sind Sie erbschaftssteuerpflichtig und müssen die Mieteinnahmen ebenfalls steuerlich geltend machen. 

Erbengemeinschaft – Haus geerbt, aber es gibt Miterben

Haben Sie gemeinsam mit anderen Personen, etwa mit Geschwistern ein Haus geerbt, können Sie nicht alleine über das Haus verfügen. Sie bilden gemeinsam eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinschaftlich über das Erbe Entscheidungen treffen. 

Ist mangels Einvernehmen nicht klar, ob Sie die Immobilie behalten oder veräußern, bleibt Ihnen als Möglichkeit die Teilungsversteigerung. Bei diesem Weg haben Sie meistens mit Verlusten zu rechnen. 

setzen sie frühzeitig auf gute beratung

Wir helfen Ihnen!

Die Frage der effektivsten Entscheidung im Falle einer Erbschaft mit Immobilien hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche Entscheidung die Beste für Ihre Situation ist, ist nicht pauschal zu beantworten und sollte mit einem Experten detailliert besprochen werden.  Gerne machen wir für Sie eine genaue Bestandsaufnahme Ihrer Situation und erörtern mit Ihnen gemeinsam den idealsten Weg, um Sie zufrieden zu stellen. Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine E-Mail zu senden. 

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