Das Erbrecht ist eine hochkomplexe Rechtsmaterie, die nicht nebenbei abgearbeitet werden kann. Wir sind der Überzeugung, dass nur Spezialisten in dem Gebiet Ihren Fall kompetent und zuverlässig bearbeiten können. Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie jegliche Fragen rund ums Beerben, Vererben oder Vorsorgen haben.
Zögern Sie nicht uns anzurufen, oder Ihren Fall in einer E-Mail an uns zu schildern. Wir rufen Sie zeitnah zurück. Gerne laden wir Sie in unsere Kanzlei ein, um Ihren Fall professionell anzugehen.
WIR MACHEN ERBRECHT – SONST NICHTS
Durch unsere hohe Spezialisierung konzentrieren wir uns auf ein Rechtsgebiet, in dem wir ausgezeichnete Kenntnisse vorweisen können.
TEAM
Gemeinsam mit Fachanwälten für Steuer- und Gesellschaftsrecht setzen wir auf eine hohe Qualifikation bei der Bearbeitung unserer Fälle. Denn wir glauben fest daran, dass wir nur gemeinsam die optimale Lösung finden können.
QUALITÄT UND INDIVIDUALITÄT
Gemeinsam setzen wir auf hohe Qualität. Wir sind keine Massenkanzlei, die Fälle wie am Fließband bearbeitet. Wir setzen auf Individualität und nehmen uns ausführlich Zeit für jeden Mandanten.
HOHE ERWARTUNGEN
Unsere Mandanten erwarten das Beste von uns – zu Recht! Als Dienstleister möchten wir gute Arbeit leisten. Denn Erfolg misst sich nicht am Kontostand, sondern an der Zufriedenheit unserer Mandanten.
Ein geliebter Mensch ist verstorben und Sie sind Erbe/Erbin? Möglicherweise sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und es herrscht Streit zwischen den Miterben?
Die Erbauseinandersetzung bereitet oft Probleme. Gemeinsam erarbeiten wir Möglichkeiten einer einvernehmlichen Erbauseinandersetzung, oder einer gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.
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Die gesetzliche Erbfolge ist in Deutschland im BGB klar geregelt. Häufig entspricht sie jedoch nicht den Vorstellungen des Erblassers. In solchen Fällen bedarf es einer fachgerechten und kompetenten Nachlassplanung. Auch steuerliche Aspekte spielen dabei eine wesentliche Rolle.
Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen rund um die Möglichkeiten der Gestaltung ihrer Erbmasse. Hinsichtlich der steuerlichen Aspekte arbeiten wir mit kompetenten und erfahrenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihr Problem.
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Wer durch einen Erbvertrag oder ein Testament enterbt wurde, kann dennoch den ihm zustehenden Pflichtteil beanspruchen. Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung und Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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